Woh­nen bei der OWG

Will­kom­men im neu­en Daheim

Woh­nen in einer Genossenschaft

Erst Mit­glied, dann Mieter

Wer eine Woh­nung bei der OWG mie­ten möch­te, muss zunächst Mit­glied wer­den. Dazu erwer­ben Sie zwei Geschäfts­an­tei­le bei Bei­tritt und wei­te­re in Abhän­gig­keit von der Grö­ße der Woh­nung. Das macht Sie qua­si zum Gemein­schafts­ei­gen­tü­mer der Genos­sen­schaft. So gestal­ten Sie die Zukunft der OWG und Ihre eige­ne mit. In einer Genos­sen­schafts­woh­nung der OWG genie­ßen Sie zudem lebens­lan­ges Wohn­recht zu fai­ren Kon­di­tio­nen. Bei uns müs­sen Sie kei­ne Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen fürchten.

Unse­re Objekte

Von Alt­bau bis Zimmer

Ob Alt­bau oder Neu­bau – von der Jung­es­sel­len­bu­de bis zur Senio­ren­woh­nung bie­ten wir Ihnen ein brei­tes Spek­trum an Woh­nun­gen in Ober­ur­sel und Kron­berg. Fami­li­en, Sin­gles, Paa­re und Senio­ren – für jeden haben wir das pas­sen­de Objekt. Schau­en Sie sich an, wie Sie bei der OWG wohnen.

Lie­gen­schaf­ten

„Was einer allei­ne nicht schafft, das schaf­fen viele.“

Fried­rich Wil­helm Raiffeisen

Unse­re Mietangebote

Fin­den Sie Ihre neue Wohnung

 

Sie möch­ten bei der OWG woh­nen? Unse­re frei­en Woh­nun­gen fin­den Sie auf Immobilienscout24. Soll­ten der­zeit kei­ne frei­en Woh­nun­gen ver­füg­bar sein, dann rufen Sie uns an oder kom­men in unse­ren Sprech­zei­ten vorbei.

Wohn­be­rech­ti­gungs­schein

Bezahl­ba­rer Wohn­raum bei der OWG

Mit einem Wohn­be­rech­ti­gungs­schein kön­nen Sie nach­wei­sen, dass Sie eine öffent­lich geför­der­te Woh­nung bei uns anmie­ten dür­fen. In Ober­ur­sel bean­tra­gen Sie den Wohn­be­rech­ti­gungs­schein im Rat­haus, Stel­le Sozia­ler Dienst und Woh­nungs­we­sen. Hier erhal­ten Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Vor­aus­set­zun­gen, Ablauf und benö­tig­te Unterlagen:

Ihre Woh­nungs­be­wer­bung

Ihr Weg zum neu­en Daheim

Sie möch­ten bei uns woh­nen? Als Mit­glied unse­rer Genos­sen­schaft kön­nen Sie sich auf unse­re Vor­merk­lis­te auf­neh­men las­sen. Dazu fül­len Sie bit­te den Fra­ge­bo­gen für Miet­in­ter­es­sen­ten Teil 1 aus und machen einen Ter­min mit unse­rer Ver­mie­tungs­ab­tei­lung. Wenn Sie bereits eine Woh­nung besich­tigt haben, dann fül­len Sie den Fra­ge­bo­gen für Miet­in­ter­es­sen­ten Teil 2 aus und rei­chen die­sen sowie die gewünsch­ten Unter­la­gen ein. Die Doku­men­te fin­den Sie in unse­rem Downloadbereich.

FAQ

Gut zu wissen!

Da wir zur­zeit sehr vie­le Woh­nungs­ge­su­che haben, ist mit dem Bei­tritt zur Genos­sen­schaft nicht garan­tiert, dass wir Sie auch tat­säch­lich mit einer pas­sen­den Woh­nung ver­sor­gen können.

Woh­nungs­be­wer­bung

Besu­chen Sie unse­re Sprech­stun­de oder ver­ein­ba­ren Sie einen Termin!

Sprech­stun­den:
Diens­tag von 9:00 bis 12.00 Uhr
Don­ners­tag von 15:00 bis 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ter­min vereinbaren:
06171 9249–0